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  • Die Struktur des Paritätischen Jugendwerks sieht verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten für seine Mitgliedsorganisationen vor.
    Einen komprimierten Überblick über unsere Struktur gibt die Geschäftsordnung des PJW.


  • Unserer Mitgliederversammlung (Fachbereichsversammlung) gehören alle interessierten Mitgliedsorganisationen des PJW an. Sie findet mindestens zweimal jährlich statt.  Es ist Sache des Vorsitzenden des PJW, in Zusammenwirken mit der Geschäftsstelle die Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Tagesordnung soll der Vorstand des PJW gemeinsam m...


  • Der Vorstand des PJW besteht aus dem/der Vorsitzenden und seinem/ihrer Stellvertreter/in. Zu den Aufgaben des Vorstandes des PJW gehören:

    • Die Vertretung des PJW als Fachbereich des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Niedersachsen e.V. nach Innen und nach Außen
    • Die Einberufung der Mitgliederversammlung mindestens zwei...

  • Der Beirat besteht aus mindestens drei und höchstens fünf jungen Menschen die in den Mitgliedsorganisationen oder Projekten des PJW`s aktiv sind und mindestens drei und höchstens fünf Personen, die durch ihre Tätigkeit oder durch ihre Mitwirkung im öffentlichen Leben mit Fragen der Jugendbildung vertraut sind. Die Beiratsmitglieder sollen ehrena...


  • Um den spezifischen Bedarf von Mitgliedsorganisationen nach Beratung, Information und Austausch in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen gerecht werden zu können, bietet das PJW entsprechende Arbeitskreise an. Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Arbeitskreise ist Aufgabe der PJW-Geschäftsstelle. Die Arbeitskreise finden nach Bedarf mehrm...