Unserer Mitgliederversammlung (Fachbereichsversammlung) gehören alle interessierten Mitgliedsorganisationen des PJW an. Sie findet mindestens zweimal jährlich statt. Es ist Sache des Vorsitzenden des PJW, in Zusammenwirken mit der Geschäftsstelle die Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Tagesordnung soll der Vorstand des PJW gemeinsam mit der Geschäftsstelle und dem PJW Beirat festlegen. Die Mitgliederversammlung wird von der bzw. dem Vorsitzenden des PJW geleitet. Wünsche der Mitgliedsorganisationen und des Mutterverbandes an die Tagesordnung sollten Berücksichtigung finden. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
- Wahl des/der Vorsitzenden des PJW und eines/er Stellvertreterer/in für die Dauer
von vier Jahren
- Wahl der Beiratsmitglieder für jeweils vier Jahre
- Beschlussfassung über das Arbeitsprogramm des PJW
- Erarbeitung und Verabschiedung von Stellungnahmen von grundsätzlicher Bedeutung
für die Jugendarbeit
- Beschlussfassung über die Geschäftsordnung und entsprechende Empfehlung an
den Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V.
- Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss der Mitglieder
- Erfahrungsaustausch und Fortbildung der Mitglieder
- Erteilung von Arbeitsaufträgen an die Geschäftsstelle in Abstimmung mit dem Vorstand
des Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V.
- Gegenseitige Unterstützung bei der Erfüllung der Aufgaben der Jugendarbeit