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Positionspapier: Jugendarbeit ist Bildungspartnerin - nicht Lückenfüllerin im System Schule

Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder (GaFöG) und dem damit verbundenen Anspruch auf Ferienbetreuung wird politisch angestrebt, Ferienangebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) zur Abdeckung dieses Anspruchs zu nutzen. Diese Überlegung mag angesichts zunehmender kommunaler Pflichtaufgaben, (sozial-)pädagogischem Fachkräftemangel und struktureller Engpässe nachvollziehbar erscheinen. Sie birgt jedoch das Risiko, die Jugendarbeit auf eine Dienstleisterrolle für Schule zu reduzieren.

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist ein eigenständiger Bildungsbereich im Sinne von § 11 SGB VIII. Ihr Auftrag besteht darin, junge Menschen zu befähigen, Selbstbestimmung zu entwickeln, gesellschaftliche Mitverantwortung zu übernehmen und soziale Verantwortung wahrzunehmen. Sie schafft freiwillige Lern- und Erfahrungsräume, die auf Beziehung, Beteiligung und Vertrauen beruhen, unabhängig von schulischen Zwängen oder Leistungslogiken.
Kooperationen zwischen Schule und Jugendarbeit können wertvoll sein, wenn sie jungen Menschen echte Mitgestaltung, Teilhabe und Freizeitgestaltung ermöglichen. Dafür braucht es klare Rahmenbedingungen, die die Eigenständigkeit und Professionalität der Jugendarbeit sichern.

Mehr Informationen zu dem Thema findet ihr in unserem Positionspapier (zum Runterladen auf das Bild klicken).